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   VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415   

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https://dejure.org/2016,1204
VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415 (https://dejure.org/2016,1204)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415 (https://dejure.org/2016,1204)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - AN 3 S 15.02415 (https://dejure.org/2016,1204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung unter Abweichung von den Festsetzungen der Baugrenzen im Bebauungsplan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 2 ZB 13.2011

    Bebauungsplan; Baugrenze; Auslegung; Nachbarschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Hingegen besteht nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich keine Vermutung für die nachbarschützende Wirkung der Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen (BayVGH, B. v. 14.8.2014 - 2 ZB 13.2011).

    Insoweit besteht keine Regelvermutung hinsichtlich einer nachbarschützenden Wirkung von Baugrenzen (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2014 - 2 ZB 13.2011).

  • VGH Bayern, 27.04.2009 - 14 ZB 08.1172

    Bebauungsplan; bebaubare Flächen; Baugrenzen; rückwärtiger Ruhebereich;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Ein Nachbarschutz vermittelndes Austauschverhältnis ergebe sich dann, wenn rückwärtige Baugrenzen in einem einheitlich bebauten Straßengeviert so festgesetzt seien, dass sie im Inneren eine zusammenhängende, allen angrenzenden Grundstücken zugute kommende unbebaute ("grüne") Fläche entstehe (VGH, B. v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171; VGH, B. v. 27.4.2009 - 14 ZB 08.1172).

    Soweit in der Antragsbegründung darauf abgestellt wird, dass nach der Rechtsprechung ein Nachbarschutz vermittelndes "Austauschverhältnis" dann gegeben sein kann, wenn rückwärtige Baugrenzen in einem einheitlich bebauten Straßengeviert so festgesetzt sind, dass im Innern eine zusammenhängende, allen angrenzenden Grundstücken zugute kommende unbebaute ("grüne") Fläche entsteht (BayVGH, B. v. 27.4.2009 - 14 ZB 08.1172 ["rückwärtiger Ruhebereich"], ist im vorliegenden Fall ein derartiges "Austauchverhältnis" auch unter Würdigung der Antragsbegründung nicht erkennbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Eine erdrückende Wirkung eines die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhaltenden Gebäudes kann nur dann angenommen werden, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse und ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück derart unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die schiere Größe des "erdrückenden Gebäudes" aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik" wahrgenommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen v. 9.2.2009, NVwZ-RR 2009, 459).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung konkretisiert worden (vgl. BVerwG v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    So indiziert die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (BVerwG v. 11.1.1999, NVwZ 1999, 879/BayVGH v. 15.3.2011 - 5 CS 11.9 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Ob eine Festsetzung auch dem Schutz eines bestimmbaren und von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreis zu dienen bestimmt ist oder nicht, kann sich dabei aus dem Bebauungsplan selbst oder auch erst aus der Begründung des Bebauungsplans ergeben (BayVGH v. 24.3.2009, 14 CS 08.3017 - juris).
  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 9 CS 14.84

    Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Befreiung von Festsetzungen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Letztlich ausschlaggebend ist eine wertende Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs (vgl. BayVGH, B. v. 28.5.2014 - 9 CS 14.84 - juris).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 9 CS 14.1171

    Zur Frage des Drittschutzes von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Ein Nachbarschutz vermittelndes Austauschverhältnis ergebe sich dann, wenn rückwärtige Baugrenzen in einem einheitlich bebauten Straßengeviert so festgesetzt seien, dass sie im Inneren eine zusammenhängende, allen angrenzenden Grundstücken zugute kommende unbebaute ("grüne") Fläche entstehe (VGH, B. v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171; VGH, B. v. 27.4.2009 - 14 ZB 08.1172).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 2 AS 09.2907

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Hierzu führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 8. Februar 2010, 2 AS 09.2907, aus, dass, auch wenn mit der Abweichung von diesen Festsetzungen spürbare Beeinträchtigungen für die Nachbarn verbunden sein können, die Planbetroffenen durch die Festsetzung eines Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Flächen nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden, wie das für die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung angenommen wird.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415
    Darüber hinaus hat ein Nachbar im Falle einer nicht nachbarschützenden Festsetzung weder ein Abwehrrecht gegen eine lediglich objektiv rechtswidrige Befreiung noch einen umfassenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG, B. v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B. v. 2.2.2012 - 14 CS 11.2284 - juris).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284

    Nachbarrechtstreit

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

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